Personen mit Schnittstellen- und Koordinationsverantwortung
Zielpersonen für die Fachwirtqualifizierung sind Personen in koordinierender Funktion aus den folgenden Zuständigkeitsbereichen:
- Planung von TGA- und GA-Projekten
- Ausführung von TGA- und GA-Projekten
- Betrieb von TGA- und GA-Anlagen
Abbildung: Adressaten der Wissensvermittlung
Der Fachwirtlehrgang für Gebäudeautomation vermittelt den Zielpersonen die Kompetenzen für das Management von Planung, Ausführung und Betrieb systemintegrierter TGA-Anlagen. Dabei erfolgt die Befähigung, sämtliche Schnittstellen- und Koordinationsanforderungen in GA-Projekten zielsetzungsgerecht im kollaborativen Austausch mit allen Anspruchsgruppen zu steuern und zu koordinieren (vgl. MOTIVATION).
Aufgabengebiete der Zielpersonen
Die Zielpersonen haben vielfach Projekt-, Personal- und / oder Budgetverantwortung. Sie entstammen u. a. den folgenden Berufsständen und sind dort als Fachspezialist mit koordinativen Aufgaben oder verantwortlicher Generalist im TGA- / GA-Projekt bzw. Objekt tätig:
- Fachplaner und Mitarbeiter/-innen aus Planungsbüros für die Bereiche TGA und GA
- Projektsteuerer und Verantwortliche für Baumanagement und Bauüberwachung
- Architekten und Mitarbeiter/-innen aus Architekturbüros
- Mitarbeiter/-innen von Systemintegratoren in den Bereichen TGA und GA
- Projektleiter / Projektanten / Konstrukteure
- Programmierer im Bereich Automatisierungstechnik
- Programmierer im Bereich Management- und Bedieneinrichtungen (Gebäudeleittechnik)
- Inbetriebnehmer
- Wartungs- und Servicetechniker
- Mitarbeiter/-innen aus Handwerksbetrieben (Elektrotechnik sowie Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik)
- Elektroniker (Vorarbeiter, Meister, Techniker) mit Projekt- und Baustellenverantwortung
- Programmierer
- Inbetriebnehmer
- Wartungs- und Servicetechniker
- Mitarbeiter/-innen aus größeren Liegenschaften mit Bau- und Betriebsverantwortung in den Bereichen TGA und GA
- sonstige Personen aus dem Bereich des Technischen Gebäudemanagements
- sonstige Personen mit beratenden Funktionen in den Bereichen TGA und GA (z. B. Hersteller von TGA- oder GA-Komponenten)
Zusatz zur grundständigen Fachkompetenz und Berufserfahrung
Das etablierte Bildungssystem qualifiziert vorwiegend in die fachspezifische Tiefenkompetenz (u. a. Berufs-, Meister-, Techniker-, Fach- und Hochschulausbildung). Personen in koordinierender Funktion benötigen zu ihrer grundständigen (fachspezifischen) Qualifizierung und ihrer gesammelten Berufserfahrung ergänzend die fachübergreifenden und methodischen Kompetenzen aus dem Fachwirtlehrgang für Gebäudeautomation. Die Absolvent/-innen des Lehrgangs verfügen über ein integriertes Prozessketten- und Schnittstellenverständnis von der Planung über die Ausführung bis hinein in den Betrieb von TGA-Anlagen. Das ist die Voraussetzung für das erfolgreiche Planen, Errichten und Betreiben zielsetzungsgerecht automatisierter Gebäude.
Abbildung: Kompetenzanforderungen für Personen in koordinierender Funktion
Zulassungsvoraussetzungen
Zugang zum Lehrgang hat, wer mindestens eine der folgenden Anforderungen nachweisen kann:
- Berufsabschluss + mehrjährige Berufserfahrung
- Meister- / Technikerabschluss oder Ähnliches
- Hochschulabschluss