Personen mit Schnittstellen- und Koordinationsverantwortung

Zielpersonen für die Fachwirtqualifizierung sind Personen in koordinierender Funktion aus den folgenden Zuständigkeitsbereichen:

  • Planung von TGA- und GA-Projekten
  • Ausführung von TGA- und GA-Projekten
  • Betrieb von TGA- und GA-Anlagen

 

24 07 29 Fachwirt GA   Zielgruppe

Abbildung: Adressaten der Wissensvermittlung

 

Der Fachwirtlehrgang für Gebäudeautomation vermittelt den Zielpersonen die Kompetenzen für das Management von Planung, Ausführung und Betrieb systemintegrierter TGA-Anlagen. Dabei erfolgt die Befähigung, sämtliche Schnittstellen- und Koordinationsanforderungen in GA-Projekten zielsetzungsgerecht im kollaborativen Austausch mit allen Anspruchsgruppen zu steuern und zu koordinieren (vgl. MOTIVATION).

 

Aufgabengebiete der Zielpersonen

Die Zielpersonen haben vielfach Projekt-, Personal- und / oder Budgetverantwortung. Sie entstammen u. a. den folgenden Berufsständen und sind dort als Fachspezialist mit koordinativen Aufgaben oder verantwortlicher Generalist im TGA- / GA-Projekt bzw. Objekt tätig:

  • Fachplaner und Mitarbeiter/-innen aus Planungsbüros für die Bereiche TGA und GA
  • Projektsteuerer und Verantwortliche für Baumanagement und Bauüberwachung
  • Architekten und Mitarbeiter/-innen aus Architekturbüros
  • Mitarbeiter/-innen von Systemintegratoren in den Bereichen TGA und GA
    • Projektleiter / Projektanten / Konstrukteure
    • Programmierer im Bereich Automatisierungstechnik
    • Programmierer im Bereich Management- und Bedieneinrichtungen (Gebäudeleittechnik)
    • Inbetriebnehmer
    • Wartungs- und Servicetechniker
  • Mitarbeiter/-innen aus Handwerksbetrieben (Elektrotechnik sowie Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik)
    • Elektroniker (Vorarbeiter, Meister, Techniker) mit Projekt- und Baustellenverantwortung
    • Programmierer
    • Inbetriebnehmer
    • Wartungs- und Servicetechniker
  • Mitarbeiter/-innen aus größeren Liegenschaften mit Bau- und Betriebsverantwortung in den Bereichen TGA und GA
  • sonstige Personen aus dem Bereich des Technischen Gebäudemanagements
  • sonstige Personen mit beratenden Funktionen in den Bereichen TGA und GA (z. B. Hersteller von TGA- oder GA-Komponenten)

 

Zusatz zur grundständigen Fachkompetenz und Berufserfahrung

Das etablierte Bildungssystem qualifiziert vorwiegend in die fachspezifische Tiefenkompetenz (u. a. Berufs-, Meister-, Techniker-, Fach- und Hochschulausbildung). Personen in koordinierender Funktion benötigen zu ihrer grundständigen (fachspezifischen) Qualifizierung und ihrer gesammelten Berufserfahrung ergänzend die fachübergreifenden und methodischen Kompetenzen aus dem Fachwirtlehrgang für Gebäudeautomation. Die Absolvent/-innen des Lehrgangs verfügen über ein integriertes Prozessketten- und Schnittstellenverständnis von der Planung über die Ausführung bis hinein in den Betrieb von TGA-Anlagen. Das ist die Voraussetzung für das erfolgreiche Planen, Errichten und Betreiben zielsetzungsgerecht automatisierter Gebäude.

 

24 08 08 Abbildung Kompetenzanforderungen für Personen in koordinierender Funktion

     Abbildung: Kompetenzanforderungen für Personen in koordinierender Funktion

 

Zulassungsvoraussetzungen

Zugang zum Lehrgang hat, wer mindestens eine der folgenden Anforderungen nachweisen kann:

  • Berufsabschluss + mehrjährige Berufserfahrung
  • Meister- / Technikerabschluss oder Ähnliches
  • Hochschulabschluss