
75 % staatliche Förderung der Lehrgangskosten!
Die Kosten für den gesamten Lehrgang betragen 8.950 € (inklusive 200 € Prüfungsgebühr).
Die Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit, die Lehrgangsteilnahme mit der AFBG-Förderung („Aufstiegs-BAföG“) zu 75 % staatlich fördern zu lassen. Die Lehrgangskosten reduzieren sich dadurch auf einen Eigenanteil in Höhe von 2.237,50 €.
Ablauf der Antragstellung:
- Antragstellung bei der zuständigen AFBG-Förderstelle durch den Teilnehmer als Privatperson
- Ausfüllen der Formblätter A, B und Z (Formblätter und Ausfüllhinweise)
- Bestandteile der Förderung
- 50 % der Lehrgangskosten als Sofortzuschuss
- 50 % der Lehrgangskosten als zinsfreies KfW-Darlehen.
- Bei erfolgreichem Abschluss wird die Hälfte des Darlehens erlassen.
- Es resultiert eine Gesamtförderung in Höhe von 75 %.
Der Teilnehmer begleicht die Lehrgangskosten vollständig mit dem Sofortzuschuss und dem zinsfreien KfW-Darlehen. Es entsteht keine finanzielle Belastung während der Lehrgangsdauer.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit Kosten und Förderung erläutert:
|
|
75 % Zuschuss auf die Lehrgangskosten. |
|
|
|
Partnerschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. |
|
|
|
Ausfüllen der Formblätter. |
|
Ihr Ansprechpartner ist Frank Speringer:
- Telefon: 0151 58172860
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

