75 % staatliche Förderung der Lehrgangskosten!

 

Die Kosten für den gesamten Lehrgang betragen 8.950 € (inklusive 200 € Prüfungsgebühr).

Die Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit, die Lehrgangsteilnahme mit der AFBG-Förderung („Aufstiegs-BAföG“) zu 75 % staatlich fördern zu lassen. Die Lehrgangskosten reduzieren sich dadurch auf einen Eigenanteil in Höhe von 2.237,50 €.

 

Ablauf der Antragstellung:

  • Antragstellung bei der zuständigen AFBG-Förderstelle durch den Teilnehmer als Privatperson
  • Ausfüllen der Formblätter A, B und Z (Formblätter und Ausfüllhinweise)
  • Bestandteile der Förderung
    • 50 % der Lehrgangskosten als Sofortzuschuss
    • 50 % der Lehrgangskosten als zinsfreies KfW-Darlehen.
  • Bei erfolgreichem Abschluss wird die Hälfte des Darlehens erlassen.
  • Es resultiert eine Gesamtförderung in Höhe von 75 %.

Der Teilnehmer begleicht die Lehrgangskosten vollständig mit dem Sofortzuschuss und dem zinsfreien KfW-Darlehen. Es entsteht keine finanzielle Belastung während der Lehrgangsdauer.

  

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Aspekte im Zusammenhang mit Kosten und Förderung erläutert:

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AFBG-Förderung

75 % Zuschuss auf die Lehrgangskosten.

   

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Personalentwicklung

Partnerschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

   

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Antragstellung

Ausfüllen der Formblätter.

   

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Ihr Ansprechpartner ist Frank Speringer:

  • Telefon: 0151 58172860
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!